5 Mio für gefällte Bäume
Mit Genugtuung habe ich den NZZ-Bericht zur illegalen Baumfällaktion im vergangenen August in Wädenswil am Zürichsee gelesen.
Damals wurden 29 gesunde, zwischen 40 und 125 Jahre alte Bäume in einer Nacht und Nebel Aktion gefällt und einfach liegengelassen. Ausgerechnet an dem Tag an dem der Revierförster und sein Team wegen einer Weiterbildung abwesend waren.
Die Fällaktion sollte den künftigen Bewohnern einer im Bau befindlichen Wohnsiedlung den kostbaren Blick auf den See und die Berge freihacken. Nun hat man die Verantwortlichen mit der Höchstsumme für derartigen Waldfrevel, nämlich mit 20 000 Franken bestraft. Eine läppische Summe als Strafe für den erzielten Mehrwert.
Aber es kommt besser. Es gibt im Strafgesetzbuch einschlägige Artikel, nach denen die durch Straftaten erlangten Vermögenswerte gerichtlich einzuziehen sind. Und diese hat der zuständige Bezirkstatthalter auf 5 Millionen Franken geschätzt.
Zum Frohlocken ist es zwar noch zu früh, denn der Beschuldigte hat gegen den Einzug des illegal erzielten Mehrwerts Rekurs eingelegt.
Damals wurden 29 gesunde, zwischen 40 und 125 Jahre alte Bäume in einer Nacht und Nebel Aktion gefällt und einfach liegengelassen. Ausgerechnet an dem Tag an dem der Revierförster und sein Team wegen einer Weiterbildung abwesend waren.
Die Fällaktion sollte den künftigen Bewohnern einer im Bau befindlichen Wohnsiedlung den kostbaren Blick auf den See und die Berge freihacken. Nun hat man die Verantwortlichen mit der Höchstsumme für derartigen Waldfrevel, nämlich mit 20 000 Franken bestraft. Eine läppische Summe als Strafe für den erzielten Mehrwert.
Aber es kommt besser. Es gibt im Strafgesetzbuch einschlägige Artikel, nach denen die durch Straftaten erlangten Vermögenswerte gerichtlich einzuziehen sind. Und diese hat der zuständige Bezirkstatthalter auf 5 Millionen Franken geschätzt.
Zum Frohlocken ist es zwar noch zu früh, denn der Beschuldigte hat gegen den Einzug des illegal erzielten Mehrwerts Rekurs eingelegt.
waltraut - Donnerstag, 24. Januar 2008, 10:20