Nacktscanner fürs Bankkonto
Es ist schon erstaunlich wie schnell und unkritisch die Menschen bereit sind, ihre Privatsphäre aufzugeben wenn sie sich erst einmal durch die Medien weichkochen lassen. (Stichwort Nacktscanner)
Auch das Bankkundengeheimnis möchten viele so schnell wie möglich aufgeben weil damit die bösen Steuersünder an den Pranger gestellt werden können. Die sind nämlich daran schuld, dass der Staat seinen Aufgaben nicht mehr nachkommen kann! Heisst es. Dafür werden Hehlerei und Diebstahl in Kauf genommen - wenn nicht sogar initiiert. "Etwas populistische Ablenkung kann da nicht schaden, auch wenn die Jagd auf Steuersünder gemessen an den Schuldenbergen nur wenig zur Sanierung der Staatsfinanzen beitragen wird," der Artikel von Gerhard Schwarz in der NZZ bringt es auf den Punkt.
"Es wird auch die Doppelmoral vernebelt, die sich in der Entrüstung über Steuerflüchtlinge in Deutschland breit macht. Man tut den nördlichen Nachbarn kaum Unrecht wenn man behauptet, eine Mehrheit der Haushalte hinterziehe in kleinerem oder grösserem Umfang Steuern oder betreibe Sozialmissbrauch. Da wird eine Handwerkerrechnung ohne Mehrwertsteuer ausgestellt oder bezahlt, eine Putzfrau schwarz beschäftigt, ein Anspruch auf Verbilligung oder Sozialhilfe erschlichen oder Geld ins Ausland transferiert."
Das Bankkundengeheimnis ist Teil der schweizerischen Verfassung, Art. 13 gibt jeder Person "Anspruch auf Achtung ihres Privat- und Familienlebens", dazu gehören auch ihre finanziellen Erwerbs- und Vermögensverhältnisse. Für Strafverfolgungsbehörden wird das Bankkundengeheimnis aufgehoben.
Der Schutz der Privatheit ob beim Arzt, beim Beichtvater, beim Pfarrer oder bei der Bank stellt "ein wesentliches Element des Persönlichkeitsschutzes dar." Auch die "Unterscheidung zwischen Hinterziehung und Betrug bleibt wichtig und richtig. Zwar gehören beide bestraft, aber es gilt den Unterschied an krimineller Energie zu berücksichtigen, wie im Strafrecht des öfteren, und die Bürger nicht von vornhereinzu kriminalisieren."
Auch das Bankkundengeheimnis möchten viele so schnell wie möglich aufgeben weil damit die bösen Steuersünder an den Pranger gestellt werden können. Die sind nämlich daran schuld, dass der Staat seinen Aufgaben nicht mehr nachkommen kann! Heisst es. Dafür werden Hehlerei und Diebstahl in Kauf genommen - wenn nicht sogar initiiert. "Etwas populistische Ablenkung kann da nicht schaden, auch wenn die Jagd auf Steuersünder gemessen an den Schuldenbergen nur wenig zur Sanierung der Staatsfinanzen beitragen wird," der Artikel von Gerhard Schwarz in der NZZ bringt es auf den Punkt.
"Es wird auch die Doppelmoral vernebelt, die sich in der Entrüstung über Steuerflüchtlinge in Deutschland breit macht. Man tut den nördlichen Nachbarn kaum Unrecht wenn man behauptet, eine Mehrheit der Haushalte hinterziehe in kleinerem oder grösserem Umfang Steuern oder betreibe Sozialmissbrauch. Da wird eine Handwerkerrechnung ohne Mehrwertsteuer ausgestellt oder bezahlt, eine Putzfrau schwarz beschäftigt, ein Anspruch auf Verbilligung oder Sozialhilfe erschlichen oder Geld ins Ausland transferiert."
Das Bankkundengeheimnis ist Teil der schweizerischen Verfassung, Art. 13 gibt jeder Person "Anspruch auf Achtung ihres Privat- und Familienlebens", dazu gehören auch ihre finanziellen Erwerbs- und Vermögensverhältnisse. Für Strafverfolgungsbehörden wird das Bankkundengeheimnis aufgehoben.
Der Schutz der Privatheit ob beim Arzt, beim Beichtvater, beim Pfarrer oder bei der Bank stellt "ein wesentliches Element des Persönlichkeitsschutzes dar." Auch die "Unterscheidung zwischen Hinterziehung und Betrug bleibt wichtig und richtig. Zwar gehören beide bestraft, aber es gilt den Unterschied an krimineller Energie zu berücksichtigen, wie im Strafrecht des öfteren, und die Bürger nicht von vornhereinzu kriminalisieren."
waltraut - Sonntag, 14. Februar 2010, 19:49