Der Kampf der Goldhasen

Seit ein paar Jahren ist der Frieden unter den Goldhasen gestört. Die österreichischen „Prachthasen“ im „traditionellen Design mit roter Masche“, die von der Firma Hauswirth seit 1962 produziert werden, seien ein Plagiat des schweizerischen „Goldhasen“, hiess es aus der Schweiz. Dort wird der Goldhase seit 1952 von Lindt&Sprüngli hergestellt und in Deutschland und in der Schweiz verkauft. Erst 1995 hat sich der Goldhase auch in Österreich ausgebreitet und dem "Prachthasen", der dort seit 1962 heimisch ist, das Feld streitig gemacht. „Plagiat“ riefen jetzt die österreicherischen, „geschützte Marke“ die Schweizer Schokoladehohlkörperfabrikanten.
Der klassische sitzende Goldhase von Lindt trägt eine rote Halsschleife mit kleinem Glöckchen und diesen Goldhasen hat sich Lindt&Sprüngli als internationales Markenzeichen und in den Farben gold, rot und braun schützen lassen.
Bei Schokolade-Osterhasen gibt es nur einen begrenzten Formenschatz argumentierte Hauswirth gegen diesen extensiven Markenschutz: man könne nicht einfach alles schützen, „was sitzt und ein rotes Mascherl hat“.
Trotzdem, der "Prachthase" durfte 2005 auf Betreiben von Lindt&Sprüngli nicht mehr verkauft werden. Was wiederum den Kindern im österreichischen Kinderdorf Pötsching zugute kam, sie wurden nämlich mit den unverkaufbaren Schokolodehasen beschenkt.
waltraut - Freitag, 24. Februar 2006, 15:05
Am Mascherl gescheitert
am Handelsgericht Wien die nächste
«Tagsatzung» statt im Hauptverfahren
Chocoladenfabriken Lindt & Sprüngli
AG, Kilchberg, Schweiz, gegen Franz
Hauswirth GmbH, Kittsee, Österreich.
Es wird die vierte Verhandlungsrunde
sein und «voraussichtlich die letzte»,
wie die zuständige Richterin Elfriede
Dworak auf Anfrage sagt. Nach zwei
Jahren Schokohasen-Streit steht also
pünktlich zu Ostern das Urteil an – in
erster Instanz. Der Fall ist auch für die
erfahrene Richterin ein besonderer,
wie sie sagt: Überdurchschnittlich lange
dauere er, und ja, er habe eine «seltene
emotionale Tiefe erreicht».
Am 3. März 2004 hatte Lindt &
Sprüngli beim Handelsgericht Wien
gegen den auf die Herstellung von
Schokoladehohlkörpern spezialisierten
Familienbetrieb an der ungarischen
Grenze Klage erhoben. Die Hauswirth
GmbH verletze mit dem Prachthasen
Artikel-Nr. 312 die eingetragene Marke,
die Lindt & Sprüngli für seinen «Goldhasen
» seit Juni 2000 europaweit
besitze. Der Schokoladen-Konzern aus
Kilchberg, der jährlich 60 Millionen
Goldhasen fabriziert, verlangte vom
Gericht, es solle die «schmarotzerische
Nachahmung» mit einer superprovisorischen
Verfügung stoppen. Das Gericht
bedeutete der Hauswirth GmbH
daraufhin, die Produktion des Plagiats
einzustellen. Im Hauptverfahren sollte
dann genau und gründlich geprüft werden,
ob der Gesamteindruck der beiden
in goldenes Stanniolpapier gewickelten
Hasen tatsächlich identisch ist.
Am 15.Februar 2005, ein knappes Jahr
nach Inkrafttreten der einstweiligen
Verfügung, fand die erste Verhandlung
im Hauptverfahren statt. Lindt &
Sprüngli machte geltend, seit die Marke
eingetragen sei, hätten alle Konkurrenten
ihre Osterhasen abgeändert –
ausser eben Hauswirth. Dieser verkaufe
im Übrigen derart wenig Hasen, dass
diese keinem Mitbewerber bekannt
seien. Hauswirth entgegnete, die Aufmachung
ihres Hasen folge einer langen
Tradition der Konditorkunst, weshalb
die Eintragung der Marke eine
«unzulässige Monopolisierung des allgemeinen
Formenschatzes» sei.
Dann kam Ostern, und weil das Verkaufsverbot
nach wie vor gültig war,
verschenkte Hauswirth die 500000
Stück des inkriminierten Osterhasen –
und zwar an den Eisenstädter Bischof
Paul Iby, den Burgenländer Landeshauptmann
Hans Niessl und die Einzelhandelskette
Spar, was einen beachtlichen
Presserummel zur Folge
hatte. Lindt & Sprüngli sah sich veranlasst,
gegen die «hinterlistige Art, den
Hasen in Verkehr zu bringen», juristisch
vorzugehen.
Mindestabstand
An der nächsten Gerichtsverhandlung
(April 2005) arbeitete
Richterin Dworak «mit ganzer
Kraft» auf einen Vergleich hin,
wie sie erzählt. Das Unterfangen
glückte beinahe. So wurde
zwischen den Hasen ein «koloristischer
Mindestabstand» definiert
und die Beschaffenheit der Masche
festgelegt. Hauswirth sollte für
seinen Hasen das bronzefarbene Stanniol
der Variante 2920B verwenden
und als Halsschmuck ein grünes
Band. Innert zwei Wochen, so war
die Abmachung, würde Hauswirth
dem Anwalt von Lindt, Lothar
Wiltschek, einen Dummy zur Genehmigung
liefern. «Ich hatte den Eindruck,
dass man sich gefunden hatte»,
sagt Wiltschek rückblickend.
Als die Osterhasen-Attrappe in der
Anwaltskanzlei eintraf, herrschte allerdings
Fassungslosigkeit. Die dem Hasen
umgebundene Schleife war nicht
wie vereinbart grün. Sie war rot-weissrot.
Grün empfinde man als «ziemlich
unhübsch», lautete die lapidare Mitteilung
von Hauswirth. Für Lindt &
Sprüngli war klar: Mit dieser Masche
blieb der Hase «eine österreichische
Variante des Goldhasen». Der Vergleich
war amMascherl gescheitert.
Gleichzeitig errang der österreichische
Konditor in einem
Nebenverfahren einen Sieg.
Lindt & Sprüngli hatte das
Exekutionsgericht angerufen,
es solle die
Firma mit einer
Busse von 20000 Euro abstrafen
«wegen Zuwiderhandelns gegen das
Unterlassensgebot». Das Landesgericht
Eisenstadt schmetterte das Begehren
jedoch ab. Die Verwechslungsgefahr
bei den Hasen sei gering. Und:
«Eine zu strikte Handhabung des Markenschutzes
hätte zur Folge, dass Lindt
de facto ein Monopol auf sitzende
Osterhasen haben würde, was dem
Gericht als zu weitgehend erscheint.»
Klares Urteil
Der Anwalt der Firma Hauswirth grub
sich immer tiefer ein ins Feld der
Osterhasengeschichtsforschung. Er recherchierte
im Konditoreimuseum in
Kitzingen und beauftragte Editha Hörandner,
Professorin am Institut für
Volkskunde der Universität Graz, mit
einer Studie «betreffend Ästhetisierung
essbarer Objekte durch Vergoldung
». Mit der Studie und einer ausführlichen
Herleitung der religiösen
Wurzeln der Farbe Rot untermauerte
der Anwalt an der dritten Gerichtsverhandlung
im Juni 2005 das Argument,
die Aufmachung und Form des beklagten
Hasen folge einer «kollektiven Tradition
» und sei folglich Gemeinbesitz.
Ein pensionierter Lehrer aus Wien,
Ernst Frey mit Namen, hat alle Tagsatzungen
in Sachen Osterhase vs. Osterhase
am Handelsgericht verfolgt, hat
die Beteiligten kennen gelernt, die
Richterin, die Anwälte, die Firmenchefs.
Für ihn ist das Urteil klar: «Bezüglich
Schokolade kann es der Hauswirth
nie mit Lindt aufnehmen.» Das
Votum lässt sich erhärten: Letztes Jahr
hatte das auf hochwertige Schokolade
spezialisierte Geschäft Xocolat in
Wien eine «Osterhasenverkostung»
durchgeführt, an der auch die beiden
Streitobjekte verspeist wurden. Lindts
Goldhase schaffte es auf Rang zwo,
Hauswirths Pendant wurde – Letzter.
Nachwort: Der Fall Hauswirth ist
kein Einzelfall. Lindt & Sprüngli ist
in mehreren Ländern mit der Verteidigung
der Marke «Goldhase» beschäftigt.
Gerichtliche Auseinandersetzungen
wie die geschilderte laufen
zurzeit auch in Deutschland und Polen.