Wir sind heute nach Konstanz gefahren in der Hoffnung etwas Sonne zu sehen. Unterwegs gab es aber mehr Nebel. Hat seine besondere Schönheit.

waltraut - Freitag, 2. Januar 2015, 20:42
Es weiss ja niemand mehr warum der 2. Januar, der Berchtelistag, ein Feiertag ist, aber die Leute nehmen ihn gerne an. Er ist ja auch kein richtiger Feiertag sondern dient mittlerweile zum Umtauschen der Weihnachtsgeschenke. Obwohl es ja kein Recht auf Umtausch gibt.
Mit dem Kauf eines Gegenstandes ist man einen Vertrag eingegangen. Gekauft ist gekauft! Nur wenn der Gegenstand Mängel aufweist zeigt das schweizerische Obligationenrecht besondere Richtlinien auf. Aber man kann nicht nach Lust und Laune die Ware zurückgeben.
"Es ist erstaunlich mit welcher Vehemenz Kunden zuweilen auf ihrem vermeintlichen Rückgabe- und Umtauschrecht bestehen" schreibt die NZZ. Die grösseren Warenhäuser hätten sich einen kulanten Umgang mit Retouren angeeignet, das diene der Kundenbindung. Über die Kosten geben sie jedoch keine Auskunft, diese dürften "erheblich sein und auf andere Weise den Kunden wieder belastet werden".
Der Kunde als König? NZZ 31.12.14
waltraut - Freitag, 2. Januar 2015, 17:47